Täufer
Anhänger der christlichen Täuferbewegung im 16. Jahrhundert
Ursprung in Zürich
m Abend des 21. Januar 1525 traf sich der Grebelsche Kreis im Haus der Mutter von Felix Manz. Der ehemalige Priester Jörg Blaurock bat Konrad Grebel, ihn zu taufen, was dieser tat. Danach taufte Blaurock auch die anderen des Kreises, darunter Felix Manz. Diese Taufe gilt bis heute als Gründungsakt der Täuferbewegung. Die Repressionen des Zürcher Stadtrats führten dazu, dass Grebel, Manz und Blaurock nach Zollikon flohen.
Rasche Ausbreitung im Reich
Nach den Schweizer Anfängen 1525/26 breiteten sich die täuferischen Lehren innerhalb von fünf Jahren rasch in Mitteleuropa aus und wurden neben der lutherischen und zwinglischen als dritte reformatorische Bewegung wahrgenommen. Schätzungen zufolge war nach 1530 etwa jeweils ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland katholisch, lutherisch und täuferisch. Bereits im Frühjahr 1526 sind Täufer im Tiroler Inntal und um Horb und Rottenburg am Neckar nachweisbar. Einen besonderen Aufschwung erfuhr die Ausbreitung 1527, als in Süddeutschland Gemeinden in Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Memmingen, München, Esslingen und Schwäbisch Gmünd entstanden.
Reichsrechtliche Verfolgung
Der Reichstag zu Speyer 1529 war einerseits ein Meilenstein auf dem Weg zu neuzeitlicher Gewissensfreiheit, da die 19 evangelischen Reichsstände ihre religiöse Gewissensfreiheit politisch durchsetzen konnten. Zugleich wurde jedoch ein Mandat verabschiedet, das die Todesstrafe gegen die Täufer reichsrechtlich forderte. Dieses Wiedertäufermandat schuf die gesetzliche Grundlage dafür, dass jeder, der wiedergetauft wurde, mit dem Tode zu bestrafen war, ohne dass ein geistliches Inquisitionsgericht tätig werden musste.
Ausmaß der Verfolgung
Etwa 1000 namentlich erfasste Täufer ließen im 16. und 17. Jahrhundert aufgrund ihrer Glaubensüberzeugungen ihr Leben. Besonders lang anhaltend war die Verfolgung der Schweizer Täufer. Die reformierten Städte Zürich und Bern wendeten noch im 17. Jahrhundert die meist tödlich endende Galeerenstrafe an. Die Stadt Bern richtete 1699 eine besondere Täuferkammer ein, die die Verfolgungen koordinieren und die Güter der geflohenen oder vertriebenen Täufer verwalten sollte. Bereits 1709 sollen mit Hilfe der Täuferkammer etwa 500 Personen aus der Schweiz vertrieben worden sein.