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Territorialisierung

Herausbildung der weltlichen und geistlichen Landesherrschaften

Beginn und Entwicklung

tto I. versuchte im 10. Jahrhundert, die Stammesherzogtümer in abhängige Herrschaften umzuwandeln, hatte damit aber langfristig keinen Erfolg. Ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts schwand die Macht des Königs als Lehnsherr. Konrad II., Heinrich III. und Heinrich IV. förderten Ministeriale, niederen Adel und Städte wie Speyer, Worms, Halberstadt, Quedlinburg und Goslar als Gegengewicht zu den Herzögen. Der Investiturstreit mit Papst Gregor VII. führte 1077 zur Absetzung Heinrichs IV. und zur Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden, der 1080 den Tod fand. Friedrich I. Barbarossa errichtete neue Territorialherzogtümer und übertrug 1180 das welfische Herzogtum Bayern an Otto von Wittelsbach. Friedrich II. gewährte den Reichsfürsten 1220 und 1231 durch königliche Bullen wichtige Regalien wie Gerichtsbarkeit, Münzrecht und Zölle. Nach der Doppelwahl 1257 konnten die Fürsten bis zur Krönung Rudolfs von Habsburg 1273 ohne präsenten König regieren.

Die Goldene Bulle

Am 10. Januar 1356 stellte Kaiser Karl IV. in Nürnberg die Goldene Bulle aus. Sie regelte die Ausübung der territorialen Herrschaftsgewalt und legte den Kreis der Kurfürsten fest, die den König wählen: Erzbischof von Trier, Erzbischof von Köln, König von Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Sachsen-Wittenberg, Markgraf von Brandenburg und Erzbischof von Mainz. Die Kurfürstenterritorien wurden ungeteilt vererbt, Regalien fielen an die Kurfürsten, und Untertanen durften nur vor kurfürstliche Gerichte geladen werden und kein anderes Gericht anrufen. Die Bulle formalisierte eine über Jahrhunderte gewachsene Praxis der Territorialisierung.

Langfristige Folgen

Nach der Goldenen Bulle schritt die Territorialisierung weiter fort, die Zentralgewalt verlor weiter an Kompetenzen. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Landeshoheit der Reichsstände formal bestätigt. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806 durch die Abdankung Kaiser Franz II. erlangten die Reichsstände die volle Souveränität. Anders als in England oder Frankreich entstand kein Zentralstaat mit mächtigem Hof und dominierender Hauptstadt. Die Territorien entwickelten eigene Universitäten und wetteiferten um Prestige durch Bauten wie Schlösser, Kirchen und Theater, was bis heute zum kulturellen Reichtum der deutschen Provinzen beiträgt. Deutschland bleibt bis heute ein Föderalstaat.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel TerritorialisierungVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270241822redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0