Umritt
Inbesitznahme eines Gebietes durch Umreitung
as Wort Beritt bezeichnet neben einer kleinen Reitertruppe auch einen kleinen Bezirk, etwa einen Forstbezirk. Daraus sind Ortsnamen wie Bifang, Byfang oder Meringe entstanden. In slawischen Sprachen gibt es mit ujazd beziehungsweise ujezd ein Wort ähnlicher Bedeutung. In Tschechien gibt es über hundert Örtlichkeiten namens Újezd, in der Lausitz zwei Orte namens Uhyst und in Oberschlesien Ujazd. In Russland war der Ujezd bis in die 1920er Jahre die gebräuchlichste Verwaltungseinheit der zweiten Ebene, nach den Gouvernements.
Als Königsumritt bezeichnet man die Reise eines neugewählten Königs durch alle oder zumindest die meisten Reichsteile. Der Umritt war nicht zwingend notwendig, diente aber der Sicherung der Herrschaft, als Zeichen des Antrittes oder zur zeremoniellen Zurschaustellung. Im Mittelalter sind solche Umritte von den Merowingerkönigen Chlodwig, Theudebert, Chlothar I. und seinem Sohn Chramn sowie für Gundowald und Childert II. überliefert. Nach einer jahrhundertelangen Pause sind Königsumritte dann wieder von Ludwig dem Kind, Konrad I., Heinrich I., Heinrich II. und Konrad II. überliefert. Diese Könige sahen sich wegen der Umstände ihrer Wahl gezwungen, die Zustimmung der Fürsten durch Huldigungsakte einzuholen oder Widerstand gegen ihre Wahl auch gewaltsam zu brechen, um die einzelnen Reichsteile an sich zu binden.
Die beiden Umritte Heinrichs III., nach seiner Erhebung zum römisch-deutschen König 1028/29 und nach seinem Regierungsantritt 1039/40, hatten wohl einen mehr repräsentativen Charakter; auf ihnen besuchte er Stammestage und nahm Huldigungen entgegen. Auch Konrad III., der 1138 nur von einer Minderheit gewählt worden war, fand seine allgemeine Anerkennung erst auf einem Umritt. Seit der Wahl Rudolfs von Habsburg durch die Kurfürsten im Jahre 1273 fanden keine Königsumritte mehr statt. Auch in Schweden ritt der König nach seiner Wahl durch das Reich und versicherte sich der Loyalität seiner Untertanen, die sogenannte Eriksgata.