Wetterau
Landschaft in Hessen
ie urkundliche Ersterwähnung erfolgte im Jahr 767 im Lorscher Codex, als ein Reginbert in Aldenstat 15 Morgen Land dem Kloster Lorsch vermachte, wobei Aldenstat im Gau Wetderaiba lag. Der Wettergau war einer der Gaue, welche im Frankenreich im Auftrag des Königs durch Grafen verwaltet wurden.
Die Ertragskraft der Wetterau wurde seit der Zeit Friedrichs I. durch die gezielte Förderung der städtischen Zentren Frankfurt am Main, Wetzlar, Gelnhausen und Friedberg erhöht. Die Wetterauer Städte mit ihren repräsentativen Bauten waren bei der königlichen Reisetätigkeit wichtige Stützpunkte und zentrale Orte für die Wahrnehmung königlicher Rechte auf den Gebieten der Wirtschaft und der Rechtsprechung. Der so entstandene Wirtschaftsraum nahm nach Ausweis des Reichssteuerverzeichnisses von 1241 eine herausragende Rolle ein. Deshalb fand auch das Königtum in der Krise der Jahre 1241 bis 1254 dort Rückhalt.
Mit dem Ende der Staufer im Alten Reich und mit dem Aussterben der Münzenberger 1255 traten die unterschiedlichen politischen Kräfte der Wetterau deutlicher hervor. Wegen einer fehlenden Hegemonialmacht konnte das Königtum seinen gestaltenden Einfluss in der Wetterau lange erhalten. Dazu diente die Beauftragung Gerlachs von Büdingen durch Friedrich II. seit 1219, Grundlage der vom römisch-deutschen König Rudolf I. wieder belebten Landvogtei als Zusammenfassung und Verwaltung der königlichen Rechte und Besitzungen in der Wetterau.
Die spätmittelalterliche Landfriedenspolitik führte seit 1422 zu zunächst gemischtständischen Einungen von Rittern, Herren und Grafen der Wetterau. Die Ertragskraft der Wetterau wurde ihr im Dreißigjährigen Krieg allerdings auch zum Verhängnis. Die Vielschichtigkeit von Herrschaft in der Wetterau erhielt sich bis zur Mediatisierung am Ende des Alten Reiches 1806, als weite Teile der Wetterau an das Großherzogtum Hessen fielen.