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Lehnswesen

politisch-ökonomisches System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen

Herrschaft auf Gegenseitigkeit

in Lehnsherr überließ einem Vasallen eine ihm gehörende Sache, das Lehen. Dafür versprach der Lehnsmann militärische Gefolgschaft und politische Treue, beide schworen einander, nichts zum Schaden und alles zum Nutzen des anderen zu tun. Das Lehen konnte ein Territorium, ein Grundstück oder ein Grundstückskomplex sein, auf dem der Lehnsmann Landes- oder Grundherrschaft ausübte. Im 16. Jahrhundert entwickelte man dafür das Bild der Lehenspyramide: An der Spitze stand der Kaiser oder König, der Teile des Reichsguts als Kronlehen vergab, mit denen die Vasallen wiederum ihre Aftervasallen belehnten. Die Basis bildeten die unfreien Bauern.

Ein umstrittenes Bild

Viele Wissenschaftler halten die Lehenspyramide für zu wenig komplex, um die Wirklichkeit im Heiligen Römischen Reich abzubilden. Seit den 1990er Jahren kritisieren Forscher zudem die Vorstellung einer lehnrechtlichen Prägung mittelalterlicher Strukturen. Susan Reynolds vertrat die Ansicht, dass Historiker eine erst im 16. Jahrhundert entstandene juristische Vorstellung von der engen Verknüpfung von Vasallität und Lehen fälschlich auf das Früh- und Hochmittelalter übertragen hätten. Dienstgebundene Vergabe von Land ist bereits seit der Karolingerzeit belegt, doch waren persönliche Abhängigkeit und geteilte Rechte an Grund nicht zwangsläufig verbunden. Ein systematisiertes Lehnsrecht entstand erst ab Mitte des 12. Jahrhunderts, ausgehend von Oberitalien.

Grundlage der Reichsordnung

Weil die Dienste des Lehnsmannes vor allem Kriegsdienste umfassten, wurde das Lehnswesen in der fränkischen Monarchie jahrhundertelang zur Grundlage der Heerverfassung und der sozialen Organisation im späteren Heiligen Römischen Reich. Nach und nach setzte sich gewohnheitsrechtlich der Grundsatz der Erblichkeit von Lehen durch. Der salische Kaiser Konrad II. erklärte diese Erblichkeit 1037 mit der Constitutio de feudis auch gesetzlich. Im 12. Jahrhundert waren bereits alle Herzogtümer und Grafschaften als Lehen vergeben.

Das Ende des Lehnsverbandes

Mit den Beschlüssen der Nationalversammlung vom 4. und 5. August 1789 wurden im Zuge der Französischen Revolution die adeligen Vorrechte abgeschafft, die feudalrechtlichen Lasten ohne Entschädigung aufgehoben. In Deutschland war die Auflösung des Lehnsverbandes ein langer Prozess, der unter anderem in der Rheinbundakte, im Reichsdeputationshauptschluss und in der Paulskirchenverfassung von 1849 gesetzlich vollzogen wurde. Die lehnsherrlichen Befugnisse gingen 1806 vom Kaiser auf die neuen Souveräne über. Die Landesherren wurden dadurch von Vasallen des Reichs zu unabhängigen Trägern der vollen Staatsgewalt in ihren Territorien.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel LehnswesenVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270340881redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Gerard Horenbout, Alexander & Simon Beningentstanden 1510Public domainQuelle