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Reichserzkanzler

Amt der geistlichen Kurfürsten für Burgund, Germanien und Italien

Drei Erzkanzler, ein starkes Amt

eit 965 war das Amt des Erzkanzlers meist mit dem Erzbischof von Mainz verbunden. Die Goldene Bulle von 1356 regelte die Verteilung der Erzämter verbindlich, ohne die damit verbundenen Rechte zu nennen. Der Erzbischof von Köln war Erzkanzler für Reichsitalien, der Erzbischof von Trier für Burgund, der Erzbischof von Mainz für die deutschen Gebiete. Diese Ämter bestanden schon vor der Etablierung des Kurfürstenkollegs. Während die Ämter für Burgund und Italien seit dem Mittelalter an Bedeutung verloren, behielt der Erzkanzler für Germanien bis zum Ende des Reiches wichtige Funktionen und galt verfassungsrechtlich als zweiter Mann des Reiches nach dem Kaiser. Sein Stellvertreter war der Reichsvizekanzler.

Die Leitung der Königswahl

Nach dem Tod des Herrschers oblag es dem Erzkanzler für Germanien, die Wahl eines neuen Königs oder Kaisers zu leiten. Er berief die anderen Kurfürsten ein und legte Sitzungsort und Termin fest. Damit übte er neben den beiden Reichsvikaren eine Schlüsselrolle in der königs- oder kaiserlosen Zeit aus.

Vorsitz auf dem Reichstag

Seit 1663 leitete der Reichserzkanzler für Germanien als Reichstagsdirektorium den immerwährenden Reichstag. Der Erzbischof von Mainz war damit der offizielle Leiter dieser Versammlung. Die Gesandten der Reichsstände mussten sich bei ihm legitimieren, ihre Vollmacht in der Mainzer Kanzlei hinterlegen, sonst hatten sie keinen Sitz und keine Stimme in den Kurien. Das Direktorium teilte die kaiserlichen Propositionen den anderen Ständen mit, leitete die Abstimmungsverfahren und übergab die Ergebnisse als Reichstagsgutachten dem Prinzipalkommissar oder dem Kaiser. Der Mainzer Kurfürst leitete neben dem Kaiser die Reichstage und führte die Geschäfte, während seine Mainzer Kanzlei Akten und Protokolle früherer Versammlungen verwahrte. Im Kurfürstenrat leiteten der Mainzer Kanzler oder ein Mainzer Rat die Verhandlungen, auch wenn der Kurfürst selbst anwesend war.

Das Archiv des Erzkanzlers

Unter dem Reichserzkanzler als nominellem Vorstand der Reichshofkanzlei entstand in Mainz noch früher als am Kaiserhof ein Reichsarchiv, verwaltet von der kurfürstlich mainzischen Kanzlei. Grundstock war das Schriftgut der Reichstage mit ihren Akten und Protokollen. Aus der Stellung des Mainzer Kurfürsten als Erzkanzler entstand zudem Material zur inneren Organisation der Reichskanzlei und des Taxamts. Ähnliches Material entstand zum Reichskammergericht in Wetzlar aus der Aufsicht über dessen Kanzleibeamte.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichserzkanzlerVersionsgeschichteBearbeitungsstand 263495737redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0