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Reichskammergerichtsvisitation

Geschichte der Visitationen

chon bei der Gründung des Reichskammergerichtes sah man die Notwendigkeit einer Überprüfung, zunächst durch das Reichsregiment, danach durch den Reichstag. 1507 wurde in Konstanz eine jährliche Rechnungsprüfung beschlossen. Auf dem Reichstag von 1521 erhielt die Kommission erstmals den Namen Visitation. Grundlagen waren die Reichskammergerichtsordnung von 1555, der Jüngste Reichsabschied von 1654 und ab Karl VII. die Wahlkapitulationen. Es gab ordentliche und außerordentliche Visitationen. Die erste fand 1507 statt und wiederholte sich im 16. Jahrhundert regelmäßig, endete jedoch 1588 wegen Überlastung und religiöser Differenzen. Danach fanden nur noch sporadisch Visitationen statt, im 18. Jahrhundert lediglich zwei, von 1708 bis 1713 und von 1767 bis 1776, beide in Wetzlar.

Die Erste Wetzlarer Visitation

Ausgelöst wurde diese Visitation durch einen Streit zwischen dem katholischen Präsidenten Franz Adolf Dietrich von Ingelheim und dem evangelischen Präsidenten Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach. Anlass war die gescheiterte Kandidatur des von Kaiser Leopold I. präsentierten Johann Rudolf von Ow, während stattdessen Graf Johann Tobias Nytz von Wartenberg unterstützt wurde. Der Kaiser suspendierte daraufhin von Ingelheim und einige Assessoren. Da der Konflikt am Gericht nicht lösbar war, bat Solms-Laubach um eine Visitation. Nach dem Tod des Kaisers 1705 und Verzögerungen bei der Zusammensetzung nahm die Kommission erst 1707 ihre Arbeit auf und arbeitete bis 1713, wobei sie von Ingelheim und andere entlassene Assessoren rehabilitierte. 1711 konnte das Gericht mit nur fünf verbliebenen Assessoren wieder arbeiten.

Die Zweite Wetzlarer Visitation

Diese Visitation war Teil des Reformprogramms Joseph II. und sollte die seit dem Siebenjährigen Krieg zugespitzte Krise der Reichsjustiz beenden. Öffentliche Kritik, etwa durch Johann Stephan Pütter, sowie Forderungen der Richter selbst führten 1767 zum Beginn der Kommission, der unter anderem Johann Christian Kestner, August Siegfried von Goué, Friedrich Wilhelm Gotter und Karl Wilhelm Jerusalem angehörten. Sie deckte drei Bestechungsfälle auf und erhöhte die Zahl der Assessoren von 17 auf 25, verteilt auf drei statt zwei Senate. Streitigkeiten zwischen katholischen und evangelischen Mitgliedern führten 1776 nach über 1000 Sitzungen zum Abbruch der Arbeit.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichskammergerichtsvisitationVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269995009redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0