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Reichsexekution

meist militärische Maßnahme zur Pflichterfüllung

m Heiligen Römischen Reich war die Reichsexekution bis 1806 eine militärische Maßnahme, um Beschlüsse des Reichstages, kaiserliche Anordnungen oder Urteile des Reichskammergerichts durchzusetzen. Da dem Kaiser selbst die nötigen Machtmittel fehlten, wurden meist Reichsfürsten mit der Ausführung beauftragt, gegebenenfalls auch Truppen der Reichskreise nach der Reichsexekutionsordnung von 1555. So beendete eine vom Kaiser beauftragte, von Kurfürst August ausgeführte Reichsexekution die Grumbachschen Händel, die als letzter Landfriedensbruch gelten. Auch gegen den Ritter Götz von Berlichingen wurde 1512 eine Reichsexekution verhängt. Bei den Exekutionen gegen Herzog Karl Leopold 1719 und gegen den König in Preußen Friedrich II. von 1757 bis 1763 übernahm die Reichsarmee die Umsetzung. Die letzte Reichsexekution des Heiligen Römischen Reiches verhängte das Reichskammergericht in Wetzlar 1789 über das revolutionäre Lüttich.

Während der Deutschen Revolution 1848 und 1849 schufen die Frankfurter Nationalversammlung als Parlament und die Provisorische Zentralgewalt als Regierung ein neues Deutsches Reich. Das Zentralgewaltgesetz sah zwar keine Reichsexekution vor, doch die Zentralgewalt handelte dennoch entsprechend. Als die Nationalversammlung am 8. Januar 1849 die Aufhebung aller deutschen Spielbanken zum 1. Mai 1849 beschloss, protestierte die Landgrafschaft Hessen-Homburg am 9. März 1849 dagegen. Die Provisorische Zentralgewalt schickte daraufhin am 7. Mai den Reichskommissar Theodor Friedrich Knyn mit 700 Mann Exekutionstruppen nach Homburg. Diese einzige Reichsexekution der Provisorischen Zentralgewalt blieb jedoch ohne Wirkung. Die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 und ebenso die Erfurter Unionsverfassung sahen eine Reichsexekution vor, die der Bundesexekution im Deutschen Bund nachempfunden war.

Im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und in der Weimarer Republik verstand man unter Reichsexekution eine Maßnahme gegen einzelne Gliedstaaten zur Durchsetzung der staatlichen Einheit, geregelt durch Artikel 19 der Reichsverfassung von 1871 und später durch Artikel 48 der Weimarer Verfassung von 1919. Zum ersten Mal wurde das Mittel 1919 bei der Niederschlagung der Münchener Räterepublik angewendet. Im Herbst 1923 setzte Reichspräsident Friedrich Ebert per Notverordnung die Reichsexekution gegen Sachsen am 29. Oktober und gegen Thüringen am 6. November ein, um linke Koalitionsregierungen aus SPD und KPD abzusetzen; die Reichswehr marschierte ein, und Reichskanzler Gustav Stresemann wurde daraufhin durch ein Misstrauensvotum der SPD gestürzt. Der Preußenschlag 1932 gegen die SPD-geführte Landesregierung von Preußen war eine weitere Reichsexekution. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahmen ist bis heute umstritten, da die abgesetzten Regierungen jeweils demokratisch gewählt waren und sich nicht in offener Rebellion befanden.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichsexekutionVersionsgeschichteBearbeitungsstand 268893657redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0