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Untertanenprozess

Gerichtsverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

ie Reichsreform unter Maximilian I. schuf mit dem Reichstag zu Worms 1495 die Grundlagen: das Fehderecht wurde abgeschafft, der Ewige Landfriede verkündet und das Reichskammergericht gegründet. 1498 stellte Maximilian den Reichshofrat als zweite Instanz daneben. Der Deutsche Bauernkrieg von 1524/25 zeigte den Bedarf an friedlicher Konfliktlösung. 1555 schuf die Reichskammergerichtsordnung die materiellen Voraussetzungen, dass Untertanen gegen ihre Landesherrschaft klagen konnten, einzeln oder als Kollektiv, etwa um Nutzungsrechte, Frondienste, Steuern oder Abgaben.

Die Reichskammergerichtsordnung von 1555 öffnete die Appellation auch armen Parteien, denen kostenlos Anwalt und Untersuchungsrichter gestellt wurden. Die Klagewelle erreichte in den 1590er Jahren mit jährlich etwa 700 Klagen ihren Höhepunkt, um 1600 galt der Untertanenprozess als alltägliche Form bäuerlichen Widerstands. Landesherren beklagten schon Ende des 16. Jahrhunderts Missbrauch, wie 1586 Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises. Viele Reichsfürsten erwirkten beim Kaiser ein Privilegium de non appellando, das die Appellation beschränkte oder ganz versperrte. Den Kurfürsten war dieses Recht bereits in der Goldenen Bulle zugestanden worden, fast alle größeren Reichsstände erhielten es bis Mitte des 17. Jahrhunderts. Bewohnern kleiner und mittlerer Territorien blieb der Weg zu den Reichsgerichten weiterhin offen.

Der Untertanenprozess schuf trotz der Ausnahmen früh eine relativ moderne Rechtswegegarantie. Nach heutiger Expertensicht trug dies dazu bei, dass es nach dem Bauernkrieg in Deutschland anders als in Frankreich oder England kaum noch zu größeren Aufstandsbewegungen kam. Das Reichskammergericht wurde in rund 300 Jahren etwa 80.000 Mal angerufen, hinzu kamen Verfahren vor dem Reichshofrat in Wien, von denen zwischen 1648 und 1806 etwa ein Viertel Untertanenprozesse waren. Das Wiener Gericht wurde von süddeutschen katholischen Untertanen bevorzugt, das paritätisch besetzte Reichskammergericht öfter von Protestanten aus dem Norden und Osten des Reichs, was zur Integration reichsferner Gebiete beitrug. Der Historiker Gerhard Oestreich sah darin auch einen Faktor für die Entstehung eines deutschen Nationalbewusstseins.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel UntertanenprozessVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270280305redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0