Reichsacht
Strafe bei Ungehorsam, Fried- und Rechtloserklärung
chon vor der Völkerwanderung ächteten die Germanen Verbrecher bei Delikten gegen Religion, Kult und Heer. Der Geächtete verlor seine Rechtsfähigkeit, jedermann durfte ihn töten, sein Leichnam blieb unbegraben, sein Vermögen verfiel. Wer sich nicht dem Gericht stellte, verfiel nach Jahr und Tag der Aberacht, die zur vollen Rechtlosigkeit führte. Seit 1220 konnte die Reichsacht aufgrund der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis dem Kirchenbann nach sechs Wochen fast automatisch folgen, später verhängten sie auch Reichsgerichte wie Femegerichte oder das Reichskammergericht. Seit dem Mainzer Landfrieden von 1235 erstreckte sich die Acht automatisch auch auf Personen und Städte, die Geächteten Schutz boten. Kaiser Friedrich II. sah dort erstmals die Anlage eines Achtbuchs vor.
Kaiser Karl V. musste 1519 bei seiner Wahl Zugeständnisse machen und konnte die Acht seitdem nicht mehr ohne vorheriges Ächtungsverfahren verhängen. Die Constitutio Criminalis Carolina regelte 1532 die Reichsacht, die vom deutschen König, vom Reichskammergericht, vom Hofgericht Rottweil und von Landfriedensgerichten ausgesprochen werden konnte. In der Neuzeit ging die Unterscheidung zwischen Acht und Aberacht verloren. Verhängt wurde die Acht vor allem bei Nichtzahlung von Reichssteuern, nach einer Bannbulle des Papstes, bei Majestätsverbrechen, Landfriedensbruch oder Ungehorsam in einem gerichtlichen Prozess.
Zu den bekanntesten mit der Reichsacht belegten Personen zählen Heinrich der Löwe 1180 wegen seiner Weigerung, vor Kaiser Friedrich I. Barbarossa zu erscheinen, König Heinrich (VII.) 1235 wegen der Empörung gegen seinen Vater Kaiser Friedrich II., Martin Luther 1521 im Wormser Edikt wegen Häresie, Johann Friedrich I. von Sachsen und Philipp I. von Hessen 1546 als Anführer des Schmalkaldischen Bundes, Friedrich V. von der Pfalz 1621 wegen seiner Erhebung zum König von Böhmen und Georg Forster 1793 wegen seiner Zusammenarbeit mit der französischen Revolutionsregierung.
Auch Städte konnten mit der Reichsacht belegt werden. 1163 traf es Mainz nach der Ermordung des Erzbischofs Arnold von Selenhofen. 1491 bis 1495 verhängte Maximilian I. die Acht über Regensburg wegen dessen Anschluss an Bayern. 1547 bis 1562 belegte Karl V. Magdeburg mit der Acht, wodurch die Stadt das Stapelrecht an Brandenburg verlor. 1607 bis 1609 verhängte Rudolf II. die Acht über Donauwörth nach einem Bruch des Religionsfriedens, was als einer der Auslöser des Dreißigjährigen Krieges gilt. 1663 traf die Acht Erfurt wegen der Rebellion gegen den Kurfürsten von Mainz, ihre Vollstreckung übernahm Johann Philipp von Schönborn, und die Stadt ergab sich 1664 französischen und kurmainzischen Truppen.