Römisch-deutscher König
Bezeichnung für die Herrscher des HRR in der Zeit zwischen Königswahl und Kaiserkrönung
er Titel rex Romanorum trat bereits in der späten Ottonenzeit auf und wurde von den Saliern bewusst genutzt, um den Anspruch auf die Kaiserwürde zu unterstreichen. Die Päpste verwendeten dagegen teils herabsetzend den Titel rex Teutonicorum, der im Mittelalter keine offizielle Geltung hatte. Der König war oberster Lehnsherr, aber kein absoluter Herrscher, sondern auf Kooperation mit den Großen des Reiches angewiesen, wobei die Rechts- und Friedenswahrung eine zentrale Aufgabe war. Mit dem sakralen Anspruch des Königtums wurde rex Romanorum während des Investiturstreits zur gängigen Titulatur und blieb es fortan in allen offiziellen Dokumenten. Zeitweise, im späten 13. Jahrhundert, war unter den aus Schwaben stammenden Staufern auch der Titel rex Alamanniae in Gebrauch. Im Spätmittelalter wurde rex Romanorum schließlich zum üblichen Titel für gewählte, noch nicht zum Kaiser gekrönte Könige.
Einen entscheidenden Wandel brachte die Goldene Bulle von 1356, die die Verfassungsordnung des Alten Reiches neu regelte. Sie bestätigte die Beschlüsse des Kurvereins von Rhens, wonach allein die sieben Kurfürsten den König wählten und dieser keiner päpstlichen Zustimmung mehr bedurfte. Damit wurde die Königswahl von der Zustimmung des Papstes gelöst und dem König die vollen Herrschaftsrechte zugestanden. Die Bulle legte außerdem die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums, die Wahlmodalitäten sowie feste Wahl- und Krönungsorte fest, die zuvor nicht eindeutig bestimmt waren. Die meisten Königswahlen seit 1147 hatten in Frankfurt am Main stattgefunden, während Aachen als ehemalige Kaiserresidenz Karls des Großen traditioneller Krönungsort war. Beide Städte bestätigte die Goldene Bulle als ständige Wahl- und Krönungsorte, doch von 1562 bis zum Ende des Alten Reichs fanden Wahl und Krönung meist nur noch in Frankfurt am Main statt.
In der Frühen Neuzeit war Maximilian I. der erste, der sich 1508 mit päpstlicher Erlaubnis als König der Römer zum erwählten Römischen Kaiser ernannte. Mit Zustimmung Julius’ II. durften er und seine Nachfolger fortan auch ohne Krönung in Rom die Titel erwählter Kaiser und in Germanien König führen. Seit Maximilian fand keine Kaiserkrönung mehr in Rom statt, und seit seinem Enkel Karl V. erfolgte sie auch nicht mehr durch den Papst. Die Bezeichnung Römischer König blieb bis zum Ende des Reiches erhalten, wurde aber zu einer Art Kronprinzentitel für den zu Lebzeiten des Kaisers gewählten und gekrönten Nachfolger. Erstes Beispiel war Ferdinand I., der den Titel bereits seit 1531 führte, lange vor der Abdankung Karls V., da er wegen dessen dauernder Abwesenheit die Regierungsgeschäfte im Reich und den Erblanden leitete.