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Ständische Libertät

Kampfbegriff

m die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert wurden die Schriften des Tacitus, vor allem die Germania, zum Ausgangspunkt eines neuen deutschen Nationalbewusstseins unter Gelehrten. Es artikulierte sich zunächst als Freiheitsstreben gegen fremde Bevormundung, etwa gegen den Einfluss der römischen Kirche auf das Reich. Die Figur des Arminius wurde zum Nationalhelden und Vorkämpfer deutscher Freiheit gegen Rom stilisiert. Diese libertas Germaniae richtete sich in der Folge auch gegen das Osmanische Reich, die Franzosen oder die Spanier, auf deren Seite viele Reichsstände nach 1519 ihren eigenen Lehnsherrn, Kaiser Karl V., sahen. Im Laufe der Reformation setzte sich bei den Ständen die Auffassung durch, dass nicht nur Papsttum und fremde Mächte, sondern auch der Kaiser selbst eine Gefahr für ihre politische Stellung sein konnte, sobald er seine monarchische Gewalt tatsächlich auszuüben versuchte.

Die ständische Freiheit entstand als Kampfbegriff gegen als unberechtigt empfundene Ansprüche des Kaisertums und anderer Mächte. Im Umfeld des Schmalkaldischen Bundes erhob man die deutsche Freiheit zum Verfassungsprinzip des Reiches, wonach der Kaiser nur primus inter pares sei. Schon die Wahl Ferdinands von Österreich zum römischen König im Januar 1531 hatte scharfe Proteste evangelischer Fürsten und des katholischen Bayernherzogs hervorgerufen, die Karl der Verletzung der teutschen freiheit bezichtigten. Zwei Jahrzehnte später ließ sich Frankreichs König Heinrich II. im Bunde mit oppositionellen Fürsten als Retter Deutschlands vor dem Tyrannen Karl feiern und versprach, die alte Freiheit der Teutschen nation wiederherzustellen. Georg Schmidt und Axel Gotthard beschreiben, wie die Reichsstände fortan mit der deutschen Libertät gegen Alleinherrschaftsbestrebungen argumentierten. Im 17. Jahrhundert weitete sich der Freiheitsanspruch auf die Untertanen der Landesfürsten aus, wodurch aus der libertas Germaniae eine libertas Germanorum wurde.

Die Forderung nach ständischer oder deutscher Libertät war eher anti-zentralistisch als anti-monarchisch. Sie spiegelte einen im Reich seit frühesten Zeiten angelegten Dualismus zwischen Kaisertum und Reichsständen wider. Schon in der Reformation verband sich das Autonomiestreben der Stände mit konfessionspolitischen Beweggründen, protestantische Stände gegen katholisches Kaisertum. Diese Konfrontation gipfelte praktisch häufig in militärischen Auseinandersetzungen, etwa im Schmalkaldischen und im Dreißigjährigen Krieg, und fand im politischen Denken Ausdruck im Konzept der dualen Souveränität zwischen Fürsten und Kaisern. Michael Th. Greven betont, der Grundgedanke der ständischen Freiheit helfe auch nach der Französischen Revolution, kollektive und korporative Vorstellungen gegen demokratische Ansprüche und zentralisierte Staatsgewalt zu verteidigen, wodurch sich Anknüpfungspunkte zum föderalistischen Prinzip ergäben.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Ständische LibertätVersionsgeschichteBearbeitungsstand 242030924redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0